Beim Dropshipping besteht ein erhebliches Risiko, Rechte an geistigem Eigentum (IP – Intellectual Property) Dritter zu verletzen, insbesondere durch das Anbieten oder Bewerben von Produkten, die Markenrechte, Urheberrechte, Designrechte oder Patentrechte verletzen. Eine umfassende rechtliche Vorbeugung erfordert ein mehrstufiges System aus rechtlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen. Nachfolgend finden Sie eine strukturierte Erläuterung:
1. Risiken geistiger Eigentumsverletzungen beim Dropshipping
Beim Dropshipping übernimmt der Händler den Verkauf, der Versand erfolgt direkt vom Lieferanten. Typische IP-Risiken:
- Markenrechtsverletzung: Verkauf gefälschter Produkte mit Markenlogo
- Urheberrechtsverletzung: Nutzung geschützter Produktbilder, Texte, Verpackungsdesigns
- Designrechtsverletzung: Nachahmung geschützter Produktformen oder Verpackungen
- Patentrechtsverletzung: Vertrieb patentierter technischer Lösungen ohne Lizenz
2. Vorbeugungsmaßnahmen – Rechtliche Aspekte
a) Lieferantenauswahl und Vertragsgestaltung
- Sorgfältige Lieferantenprüfung: Bonitätsprüfung, Standort, Bewertungen, Ruf im Netz
- Vertragliche Absicherung:
- Garantien zur IP-Rechtskonformität: Lieferant versichert, dass keine Schutzrechte verletzt werden
- Freistellungsklauseln: Lieferant verpflichtet sich, den Händler von Ansprüchen Dritter freizustellen
- Haftungsregelung: Klare Haftungsverteilung bei IP-Verstößen
b) Due Diligence zu Produkten
- Prüfung, ob Produkte Originale oder Imitationen sind (insbesondere bei Markenware)
- Überprüfung von Patentdatenbanken, Markenregistern, Designregistern
- z. B. DPMAregister, EUIPO, WIPO, Espacenet
c) Vermeidung urheberrechtlicher Verstöße
- Eigene Produktbeschreibungen und Bilder verwenden
- Keine kopierten Inhalte von Herstellern, Plattformen oder Konkurrenten
- Nutzung von lizenzfreien Bildern oder Erwerb von Nutzungsrechten
d) Einhaltung von Plattformrichtlinien
- Marktplätze wie Amazon, eBay oder Shopify haben eigene IP-Richtlinien
- Händler haften auch für Inhalte auf diesen Plattformen → AGB und Richtlinien beachten
3. Vorbeugungsmaßnahmen – Technisch/Organisatorisch
a) Produktdaten- und Bildkontrolle
- Einsatz automatisierter Tools zur Erkennung verdächtiger Produkte
- Manuelle Prüfung bei neuen Lieferanten oder Produkten
b) Schulung und Sensibilisierung
- Mitarbeiterschulung zu IP-Rechten und typischen Verletzungen
- Aufbau eines IP-Compliance-Managements
c) Monitoring und Reaktion
- Überwachung eigener Angebote auf Beschwerden (z. B. DMCA-Takedown-Notices)
- Schnelle Entfernung problematischer Angebote
- Kooperation mit Rechteinhabern bei Streitfällen
4. Besondere Vorsicht bei internationalen Lieferanten
a) Lieferanten aus China oder Drittländern
- Höheres Risiko für Produktfälschungen und mangelhafte IP-Compliance
- Keine oder schwer durchsetzbare Rechtsmittel gegen ausländische Lieferanten
b) Zoll- und Markenrecht
- Zoll kann Markenfälschungen beschlagnahmen
- Import rechtsverletzender Waren kann zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen
5. Rolle der anwaltlichen Beratung
- Vertragsprüfung und -gestaltung mit Lieferanten
- Recherchen in Marken-, Patent- und Designregistern
- Vertretung bei Abmahnungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Aufbau von Compliance-Strukturen im Unternehmen