Dropshipping ist ein Geschäftsmodell, bei dem ein Händler Produkte verkauft, ohne diese physisch auf Lager zu haben. Stattdessen bestellt der Händler die Ware direkt bei einem Lieferanten, der sie wiederum direkt an den Endkunden versendet. Die rechtliche Betrachtung von Dropshipping-Anbietern umfasst verschiedene Aspekte, einschließlich der Vertragsarten, Haftungsfragen, Kostenstruktur und Urteilen.
Gemeinsamkeiten der Dropshipping-Anbieter
- Funktionsweise:
- Der Händler agiert als Vermittler zwischen Kunde und Lieferant.
- Der Endkunde bestellt beim Händler; der Händler leitet die Bestellung an den Lieferanten weiter.
- Der Lieferant übernimmt Lagerung, Verpackung und Versand.
- Vertragliche Grundlagen:
- Dropshipping beruht auf zwei Hauptverträgen:
- Kaufvertrag zwischen Händler und Endkunde.
- Liefervertrag zwischen Händler und Lieferant.
- Dropshipping beruht auf zwei Hauptverträgen:
- Rechtsfragen:
- Der Händler bleibt rechtlich erster Ansprechpartner für den Endkunden, auch bei Mängeln oder Lieferverzögerungen (§§ 433, 434 BGB).
- Produkthaftung: Händler kann regresspflichtig sein, wenn der Lieferant unsachgemäße Ware liefert (§ 14 ProdHaftG).
Unterschiede der Anbieter
Die Anbieter unterscheiden sich in Bezug auf:
- Kostenstruktur:
- Fixe Kosten: Plattformgebühren, Mitgliedschaften.
- Variable Kosten: Produktpreise, Versandkosten, Transaktionsgebühren.
- Leistungen:
- Automatisierung: Einige Anbieter bieten Tools zur Automatisierung von Bestell- und Lagerprozessen (z. B. Shopify).
- Produktkataloge: Breite und Tiefe des Sortiments unterscheiden sich.
- Lagerstandorte: Anbieter mit internationalen Lieferanten (z. B. Oberlo) vs. lokale Anbieter.
- Marktanbindung:
- Marktplätze wie Amazon und eBay bieten eigene Dropshipping-Programme.
- Unabhängige Plattformen wie AliExpress und CJ Dropshipping richten sich direkt an Händler.
Beispiele für Anbieter und Kosten
- AliExpress:
- Kosten: Keine Mitgliedsgebühren, Produkte werden einzeln bezahlt.
- Unterschied: Fokus auf asiatische Lieferanten, lange Lieferzeiten.
- Oberlo (für Shopify):
- Kosten: $29–79/Monat (je nach Tarif).
- Unterschied: Nahtlose Integration in Shopify für einfache Verwaltung.
- Printful:
- Kosten: Produktpreis + Versand; keine Mitgliedschaft.
- Unterschied: Spezialisierung auf Print-on-Demand-Produkte.
- Spocket:
- Kosten: $24–99/Monat.
- Unterschied: Zugang zu Lieferanten aus den USA und der EU, kürzere Lieferzeiten.
- CJ Dropshipping:
- Kosten: Kostenlos, nur Produkt- und Versandkosten.
- Unterschied: Großes Sortiment, Anpassung von Produkten möglich.
Rechtliche Herausforderungen
- Haftungsfragen:
- Lieferverzögerungen: Der Händler haftet gegenüber dem Kunden gemäß § 276 BGB, auch wenn der Lieferant die Verzögerung verursacht.
- Produktrückrufe: Händler müssen bei unsicheren Produkten oft Maßnahmen ergreifen (§ 6 ProdHaftG).
- AGB und Widerrufsrecht:
- Händler müssen in ihren AGB transparent über Lieferzeiten, Retouren und Widerruf informieren (§ 312d BGB).
- Steuerrecht:
- Umsatzsteuerpflichtig wird der Händler in der EU; Importzölle können hinzukommen.
Relevante Urteile (mit Aktenzeichen)
- OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2017 – Az. 6 U 104/17:
- Thema: Irreführende Angaben zu Lieferzeiten im Dropshipping.
- Ergebnis: Händler haftet für falsche Angaben, auch wenn der Lieferant die Verzögerung verursacht.
- BGH, Urteil vom 25.02.2015 – Az. VIII ZR 125/14:
- Thema: Mängelhaftung im Dropshipping.
- Ergebnis: Händler ist verpflichtet, mangelhafte Ware zurückzunehmen, auch wenn er die Ware nicht physisch geprüft hat.
- EuGH, Urteil vom 28.07.2016 – C-191/15:
- Thema: Produktkennzeichnungspflicht.
- Ergebnis: Händler trägt Verantwortung für korrekte Etikettierung, auch wenn der Lieferant im Ausland sitzt.
Vertragsarten
- Kaufvertrag:
- Zwischen Händler und Endkunde.
- Rechtsgrundlage: §§ 433 ff. BGB.
- Dienstleistungsvertrag:
- Zwischen Händler und Dropshipping-Anbieter (z. B. für Software wie Shopify).
- Rechtsgrundlage: §§ 611 ff. BGB.
- Liefervertrag:
- Zwischen Händler und Lieferant.
- Rechtsgrundlage: § 651 BGB (ähnlich Werkvertrag).
- Lizenzvertrag:
- Für die Nutzung von Tools/Software-Plattformen.
- Rechtsgrundlage: §§ 31 ff. UrhG.