Dropshipping ist ein beliebtes Geschäftsmodell: Produkte werden über einen Onlineshop verkauft, ohne dass der Händler selbst Lagerbestand führt. Doch bei aller Einfachheit birgt dieses Modell auch rechtliche Risiken – insbesondere im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
Definition des gewerblichen Rechtsschutzes
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst juristische Schutzmechanismen für geistiges Eigentum und unternehmerische Kennzeichen. Dazu zählen insbesondere:
- Markenrecht
- Designrecht (Geschmacksmuster)
- Patentrecht
- Wettbewerbsrecht
- Urheberrecht
Diese Rechte schützen Namen, Logos, Produktdesigns, Erfindungen und kreative Leistungen vor Nachahmung und unlauterem Wettbewerb.
Rechtsschutz ist Pflicht, nicht Kür! Wer im Dropshipping langfristig erfolgreich sein möchte, kommt an einem fundierten Verständnis des gewerblichen Rechtsschutzes nicht vorbei. Eine klare Markenstrategie, rechtskonforme Produktwahl und sorgfältige Vertragsprüfung sind essenziell, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden.
1. Markenverletzungen vermeiden
Viele Dropshipper verkaufen Produkte mit fremden Markennamen (z. B. über Plattformen wie AliExpress oder Alibaba) – oft ohne Erlaubnis des Markeninhabers. Das kann schnell zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder sogar zu Schadensersatzforderungen führen.
Beispiel:
Ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Nike“ wird weiterverkauft, obwohl keine offizielle Lizenz vorliegt – das ist eine klare Markenrechtsverletzung.
Lösung:
- Produkte und Händler sorgfältig prüfen
- Eigenes Branding aufbauen
- Recherchieren, ob Markenrechte bestehen (z. B. über das DPMA oder EUIPO)
2. Schutz der eigenen Marke
Wer langfristig erfolgreich sein will, sollte sich frühzeitig eine eigene Marke aufbauen und schützen lassen – national oder als Unionsmarke. Nur so kann man rechtlich gegen Nachahmer und Trittbrettfahrer vorgehen.
Vorteile einer geschützten Marke:
- Rechtssicherheit im gesamten EU-Raum
- Schutz vor Nachahmung
- Professioneller Markenauftritt
3. Designschutz beachten
Viele Produkte (z. B. Mode, Möbel oder Technik) unterliegen einem eingetragenen Designschutz. Der Weiterverkauf solcher Artikel kann problematisch sein, wenn das Design kopiert oder ohne Erlaubnis genutzt wird.
Tipp:
Vor dem Verkauf prüfen, ob ein Design geschützt ist – z. B. über das EUIPO (Europäisches Amt für geistiges Eigentum).
4. Abmahnungen durch Mitbewerber
Gerade im E-Commerce ist das Wettbewerbsrecht streng. Wer z. B. irreführende Werbung macht („100 % Bio“ ohne Nachweis) oder Pflichtangaben (z. B. Impressum, Widerrufsbelehrung) vergisst, riskiert Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände.
5. Produkthaftung und Urheberrecht
Selbst wenn man das Produkt nicht selbst herstellt, kann man als Händler haftbar gemacht werden – etwa bei fehlerhaften Produkten oder bei der unerlaubten Nutzung von Produktbildern und Texten.
Tipp:
- Nur lizenzierte Inhalte verwenden
- Eigene Produktbeschreibungen & Bilder erstellen
- Händler und Lieferanten klar vertraglich binden