Dropshipping-Unternehmensgründung – einfach erklärt am Beispiel von Tom & dem „Fliegenden Flamingo“

Die Gründung eines Dropshipping-Unternehmens klingt für viele wie der perfekte Einstieg in den E-Commerce: kein Lager, kein Versand, kaum Startkapital. Doch was in der Theorie einfach wirkt, kann in der Praxis schnell rechtlich anspruchsvoll werden. Damit Sie den Überblick behalten, begleiten wir heute einen Gründer, der den Sprung gewagt hat – und dabei so manche Überraschung erlebt hat.

Tom gründet ein Unternehmen – und plötzlich fliegt ein Flamingo

Tom, 28, liebt Onlinemarketing und exotische Deko. Die logische Konsequenz: Ein Dropshipping-Shop für stylische Deko-Flamingos. Er nennt ihn proudly: „Der fliegende Flamingo“.

Sein Geschäftsmodell ist klassisch: Tom betreibt den Shop, bewirbt die Produkte auf Social Media und überlässt Versand & Lager vollständig seinen Lieferanten.

Doch schon in der Gründungsphase stolpert Tom über drei typische Stolperfallen, die auch für Sie relevant sein werden:

1. Gewerbeanmeldung: Toms erster Amtstermin

„Ich brauche doch kein Gewerbe – ich verkaufe doch nichts selbst!“, denkt Tom.
Falsch.

Auch Dropshipper betreiben ein Handelsgewerbe, denn rechtlich verkauft Tom die Flamingos an seine Kunden – nicht der Lieferant. Er braucht also:

  • Gewerbeanmeldung
  • Eintragung ins Transparenzregister
  • und: je nach Struktur möglicherweise eine UG/GmbH für Haftungsbegrenzung

Merke: Dropshipping ist kein Hobby – es ist ein rechtsverbindliches Handelsgeschäft.

2. Vertrag mit dem Lieferanten: Der Flamingo lässt auf sich warten

Nach der ersten Bestellung in seinem Shop passiert … nichts.
Der Kunde fragt nach.
Der Lieferant meldet: „Lieferverzögerung. Flamingos ausverkauft.“

Tom erkennt:
Dropshipping bedeutet Vertrauen – aber ohne schriftliche Vereinbarungen ist man als Händler schnell allein verantwortlich.

Wichtig für jeden Dropshipper:

  • Lieferzeiten vertraglich zusichern
  • Retouren regeln
  • Qualitätsstandards festhalten
  • DSGVO-Verträge prüfen
  • Haftungsfragen klären

Tom lernt: „Ohne Vertrag keine Kontrolle – und ohne Kontrolle kein funktionierender Flamingo-Shop.“

3. Rechtssichere Website: Toms Flamingo fliegt direkt in die Abmahnung

Tom bastelt seinen Shop zusammen, lädt Bilder hoch – und schon flattert die erste Abmahnung ins Haus:
Das Flamingo-Foto war urheberrechtlich geschützt.

Dazu kommen weitere rechtliche Pflichten:

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Widerrufsrecht
  • Preisangabenverordnung
  • Kennzeichnungspflichten
  • Herkunfts- & Lieferinformation

Dropshipping ist rechtlich nicht leichter als klassischer E-Commerce – in vielen Bereichen sogar anspruchsvoller.

Happy End: Der Flamingo fliegt – aber jetzt mit rechtlicher Struktur

Nach einigen turbulenten Monaten läuft Toms Shop professionell und rechtlich sicher:
Er hat klare Lieferantenverträge, eine rechtssichere Website, sauber formulierte AGB und eine GmbH gegründet.

Und: Seine Flamingos fliegen jetzt schneller denn je.

Dropshipping ist ein großartiges Geschäftsmodell – aber keines, das man ohne rechtliche Planung starten sollte. Wer sich frühzeitig professionell absichert, spart Geld, Zeit und Nerven.

Wir beraten Sie zu:

  • Gründung und Rechtsformen
  • Verträgen mit Lieferanten
  • Online-Shop-Recht
  • AGB, Widerruf, Datenschutz
  • Markenrecht & Produktrecht
Starten Sie Ihr Dropshipping-Business rechtssicher. Wir beraten Sie gerne.

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